Gratis-Abgabe (Förderung durch Sozialministeriumsservice) nur bei Übermittlung eines gültigen österreichischen Bundesbehindertenpasses mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt, (z.B. „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“, “bedarf einer Begleitperson“, …) oder eines gültigen Ausweises nach § 29b StVO (Parkausweis), sowie aller nötigen Personaldaten möglich! Falls die Voraussetzungen für den Erhalt eines euro-key erfüllt sind, aber kein Bundesbehindertenpass bzw. Parkausweis vorliegt, ist der Schlüssel kostenpflichtig.
Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.
Lade Kamera...